Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Magdeburg
durch einstweiligen Anordnung vom 22. Dezember 2008 die Abschiebung von
Nico P. aus Benin vorerst verhindert. Dazu erklärt Martin Pfarr,
Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des LSVD
Sachsen-Anhalt:
Der LSVD freut sich über die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes Magdeburg, das damit eine Abschiebung von Nico P.
bis zum Abschluss des behördlichen Verfahrens auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis verhindert. Aus der Begründung des Beschlusses
geht hervor, dass das Gericht die Abschiebungsandrohung des Landkreises
Jerichower Land vom 4. November 2008 ebenso wie die Ablehnung einer
Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes und insbesondere des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte für nicht rechtmäßig ansieht. Es
verweist dabei auf Art. 8 EMRK, auf besonders schutzwürdige soziale
Beziehungen nach Art. 6 GG und auf § 56 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG, das den
Ausweisungsschutz auf Lebenspartner erweitert.
Das
Verwaltungsgericht rügt die Androhung der Abschiebung von Nico P. durch
die Ausländerbehörde des Jerichower Landes, da die Behörde die
erforderliche Verhältnismäßigkeitsentscheidung nicht durchgeführt habe
und teilt auch nicht deren Auffassung, dass es sich bei der
Lebenspartnerschaft von Nico und Daniela um eine “Scheinpartnerschaft“
handele.
Der LSVD begrüßt diese Entscheidung, da sie deutlich macht,
dass schutzwürdige Interessen von eingetragenen Lebenspartnern durch
die Behörden genauso zu berücksichtigen sind wie die von Eheleuten.
Nico
lebt sei 2003 als geduldeter Asylsuchender in Deutschland. Seit 2007
ist er durch eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit seiner
transsexuellen Partnerin Daniela verbunden, die rechtlich nicht als
Frau anerkannt wird. Die Ausländerbehörde des Jerichower Landes hatte
am 04.11.2008 die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Nico
abgelehnt und seine Abschiebung zum 15.12.2008 angedroht.