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 Fall Nico P.

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BeitragThema: Fall Nico P.   Fall Nico P. I_icon_minitimeDo Jun 25, 2009 3:21 pm

Ausländerbehörde soll frist verlängern

Nico P. soll bis Ende Juni ausreisen
Rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft. Jetzt kann nur noch politische und gesellschaftliche Einflussnahme helfen.

Nachdem
am 22. Juni auch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg einen
Eilrechtsschutz für Nico P. abgelehnt hat, sind alle rechtliche
Möglichkeiten ausgeschöpft. Die Ausländerbehörde Burg hat gestern eine
Ausreise nach Benin bis zum 30.6. angeordnet. Dazu erklärt Martin
Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des LSVD
Sachsen-Anhalt:

Die ablehnenden Bescheide des
Verwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg zum
Antrag auf Erteilung von Eilrechtsschutz für Nico P. sind für ihn und
seine Lebenspartnerin Daniela bitter. Alle bisherigen Bemühungen,
beiden das gemeinsame Leben ihrer Eingetragenen Partnerschaft zu
ermöglichen sind damit gescheitert.

Die gesetzte Frist der
Ausländerbehörde ist zur Vorbereitung einer geordneten freiwilligen
Ausreise zu kurz. Der Zeitpunkt einer Visumserteilung zum Führen einer
Lebenspartnerschaft in Deutschland von Benin aus ist zudem ungewiss.

Wir
fordern die Ausländerbehörde Burg auf, die gesetzte Frist zur Ausreise
um mindestens einen Monat zu verlängern, um Vorbereitungen für eine
geordnete Ausreise treffen zu können. Gleichzeitig bitten wir die
politisch Verantwortlichen, jetzt schnellstmöglichst eine humanitäre
Lösung durchzusetzen, welche den Vorgaben der Europäischen
Menschenrechtskonvention entspricht. Wir wünschen uns dafür eine breite
politische und gesellschaftliche Unterstützung.

Hintergrund:
Der schwule Asylbewerber Nico P., der seit 2003 in Deutschland lebt,
hat 2007 eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer transsexuellen
Partnerin aus Berlin geschlossen. Die zuständige Ausländerbehörde in
Burg (Sachsen-Anhalt) hat Nico einen gesicherten Aufenthalt in
Deutschland versagt. Trotz dem Vorliegen von Arbeitsangeboten, hat sie
ihm keine Arbeitserlaubnis erteilt. Seit Monaten hat sie hingegen
nichts unversucht gelassen, Nico abzuschieben. Der Widerspruch gegen
das Verwaltungsverfahren wurde vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
abgelehnt. Alle Bemühungen, auf gerichtlichen Weg eine Ausreise zu
verhindern, blieben letztendlich erfolglos.
Nachfragen sind möglich bei Martin Pfarr, Tel. 0171/3495906
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