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 Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz

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BeitragThema: Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz   Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz I_icon_minitimeDo Jun 25, 2009 3:24 pm

LSVD begrüßt Antrag zur Ergänzung des Gleichheitsartikels um das Merkmal der „sexuellen Identität“

Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) begrüßt
die Initiative zur Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes, die heute
im Berliner Abgeordnetenhaus zur Abstimmung steht. Die Fraktionen von
SPD, Linken und Grünen haben einen Antrag eingebracht, in dem der Senat
aufgefordert wird, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten.
Artikel 3 des Grundgesetzes soll um das Merkmal der „sexuellen
Identität“ ergänzt werden. Damit soll klargestellt werden, dass auch
Lesben, Schwule und Transgender den Schutz des Diskriminierungsverbots
aus Art. 3 Abs. 3 GG genießen. Eine Benachteiligung oder Bevorzugung
aufgrund ihrer sexuellen Identität wird damit ausgeschlossen.
Die geplante Ergänzung von Artikel 3 würde dazu führen, dass Schwule
und Lesben ihre Rechte künftig besser einfordern könnten. Gegen
bestehende Benachteiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften im
Steuer- und beim Adoptionsrecht könnte vor Gericht besser vorgegangen
werden.
Der Lesben- und Schwulenverband wirbt schon seit längerem mit einem
Aufruf für die Ergänzung des Gleichheitsartikels. Darin heißt es:
„Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen, Transgendern und
intersexuellen Menschen gleiche Rechte garantieren!“ Der Aufruf wird
von zahlreichen Prominenten unterstützt. Weitere Infos dazu unter http://www.artikeldrei.de/
Die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes ist auch die Forderung
der diesjährigen Demonstration zum Christopher Street Day, die an
diesem Samstag in Berlin stattfindet. Der LSVD Berlin-Brandenburg
beteiligt sich an der Demo mit einem eigenen Wagen (Wagen Nr. 14). http://www.berlin.lsvd.de/
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