Bahnbrechende Entscheidung in der Evangelischen Kirche
Die
Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat die
Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der
Hinterbliebenenversorgung für Eingetragene Lebenspartner und beim
Verheiratetenzuschlag beschlossen. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher
des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Wir begrüßen die
Entscheidung und freuen uns insbesondere, dass der Beschluss mit großer
Mehrheit zustande gekommen ist. Die Rheinische Kirche ist der erste
Landesverbund innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
der eingetragene Partnerschaften in seinen Kirchengesetzen wie Ehepaare
behandelt. Wir fordern die andern 21 Gliedkirchen auf, sich dem Vorbild
der Rheinischen Landessynode anzuschließen.
Die Gleichstellung
von verpartnerten Kirchenbeamtinnen und Beamten sowie Pfarrerinnen und
Pfarrern ist folgerichtig und längst überfällig. Das
Bundesarbeitsgerichtes
(BAG) hat festgestellt, dass sich Lebenspartner und Ehegatten in einer
rechtlich vergleichbaren Situation befinden und daher die
Gleichstellung bei der Hinterbliebenenrente notwendig ist.
Der
Schritt ist ein wichtiges Zeichen auch für Politikerinnen und
Politiker, die bislang aus vermeintlich religiösen Gründen die
Gleichstellung verweigern.