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 Nico P. erhält Erlaubnis zum Aufenthalt

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BeitragThema: Nico P. erhält Erlaubnis zum Aufenthalt   Nico P. erhält Erlaubnis zum Aufenthalt I_icon_minitimeSo März 22, 2009 1:53 pm

Wie Sachsen-Anhalts Innenstaatssekretär Rüdiger Erben mitteilt, hat die
zuständige Ausländerbehörde Nico P. eine mehrmonatige Erlaubnis zum
Aufenthalt in Berlin erteilt, um ihm „bis zur Entscheidung den
Aufenthalt bei seiner Partnerin zu ermöglichen“. Dazu erklärt Martin Pfarr, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) und des LSVD Sachsen-Anhalt:

Wir
sind erleichtert über die Entscheidung der Ausländerbehörde und freuen
uns für Nico und seine Partnerin Daniela, dass deren erzwungenes
Getrenntleben ein vorläufiges Ende gefunden hat. Beide können nun bis
zur Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
zusammenleben. Gleichzeitig danken wir Staatssekretär Rüdiger Erben vom
Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt dafür, dass er sich
unserer Bitte angenommen hat, sich für ein Zusammenleben der beiden
Lebenspartner einzusetzen. Wir werden weiter darauf drängen, dass Nico
eine endgültige Aufenthaltserlaubnis erhält.

Im Dezember hatte
das Verwaltungsgericht Magdeburg eine Abschiebung von Nico P. bis zum
Abschluss des behördlichen Verfahrens auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis vorerst verhindert. Das Gericht hatte deutlich
gemacht, dass es die Abschiebungsandrohung und die Ablehnung einer
Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung der geltenden
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und insbesondere des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für nicht rechtmäßig hält.
Der LSVD hatte die Entscheidung des Gerichts begrüßt, da sie deutlich
macht, dass schutzwürdige Interessen von eingetragenen Lebenspartnern
durch die Behörden genauso zu berücksichtigen sind wie von Eheleuten.

Nico
lebt bislang als geduldeter Asylsuchender in Deutschland und ist durch
eine Eingetragene Lebenspartnerschaft mit seiner transsexuellen
Partnerin Daniela verbunden, die aufgrund des geltenden
Transsexuellengesetzes (TSG) rechtlich nicht als Frau anerkannt wird.
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