CDU/CSU stimmt Ausweitung der Opferentschädigung bei Gewalttaten zu
Der
Deutsche Bundestag hat heute den Entwurf der Koalitionsfraktionen zur
Änderung des Opferentschädigungsgesetzes (BT-Drs. 16/12273) in Erster
Lesung beraten. Dazu erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und
Schwulenverbandes (LSVD):
Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg
und das Einlenken der CDU//CSU. Es zeigt sich wieder einmal, dass wir
gleiche Rechte nicht geschenkt bekommen, sondern nur, wenn wir uns
selbst zu Wort melden und gleiche Rechte immer wieder einfordern. Der
Entwurf der Koalitionsfraktion sieht nun vor, dass Angehörige von
Lebenspartnern im Bereich der Opferentschädigung rechtlich gleich
gestellt sind.
Dieser Akt der Gleichstellung hat eine lange
Vorgeschichte: Die FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten 2006 und einen
Antrag (BT-Drs 16/585) und einen Gesetzentwurf (BT-Drs 16/1067)
vorgelegt, die darauf abzielten, den Opfern von Gewalt- und Terrorakten
im Ausland eine Billigkeitsentschädigung zuzubilligen. Gleichzeitig
soll der Kreis der anspruchsberechtigten Ausländer, die sich nur
vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier Opfer einer Gewalttat
werden, auf Verwandte dritten Grades (bisher nur Verwandte gerader
Linie) und auf Lebenspartner (bisher nur Ehegatten) von Ausländern
erweitert werden. Letzteres passte der CDU/CSU nicht, obwohl solche
Fallkonstellationen praktisch kaum vorkommen. Die Union befürchtete
einen "Domino-Effekt", wenn sie hier nachgeben würde.
Deshalb
lagen die Entwürfe lange auf Eis. Der Durchbruch kam erst durch eine
Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen
Bundestages im Januar dieses Jahres. Dort wies LSVD-Sprecher Manfred
Bruns die Abgeordneten daraufhin, dass ein "Dammbruch" schon deshalb
nicht zu befürchten sei, weil der Damm längst gebrochen bzw. die
Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten weit fortgeschritten
ist und zwar sehr oft mit Zustimmung und Mitwirkung der CDU/CSU im Bund
und in den Ländern.