Schwule Juristen fordern Gleichstellung von Lebensgemeinschaften im Grundgesetz
Der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG soll auf alle auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften ausgedehnt werden
(Berlin, den 25.03.2009) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) hat am vergangenen Wochenende auf ihrer Frühjahrstagung gefordert, andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften wie die herkömmliche Ehe unter denselben besonderen Schutz der Verfassung zu stellen.
Für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ist es - neben der Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 GG, der Diskriminierungen aufgrund bestimmter Merkmale verbietet - erforderlich, den Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG auf alle auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften zu erweitern. Damit schließt sich die BASJ der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an. „Denn auch ... [in einer Lebenspartnerschaft] übernehmen Menschen füreinander Verantwortung, stehen füreinander ein und leben Solidarität und Gemeinschaft. Auch die Lebenspartnerschaft verdient den Schutz des Staates.“ (Rede der Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries, MdB, zur Eröffnung der Veranstaltung "Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften: Nur Pflichten, keine Rechte?!" der Friedrich-Ebert-Stiftung am 9. Februar 2009 in Berlin.
Hintergrund der Forderung ist, dass mehrere deutsche Gerichte die von Art. 3 GG gewährten Gleichheitsrechte unter Berufung auf den besonderen Schutz der Ehe relativieren, obwohl herkömmliche Ehen durch die Gleichstellung anderer auf Dauer angelegter Lebensgemeinschafen wie z.B. der Lebenspartnerschaft nicht benachteiligt werden.